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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §9 Abs2;Rechtssatz
Wenn für die Ausübung einer in Frage kommenden Beschäftigung durch einen Arbeitslosen ein eigener Pkw erforderlich ist und der Arbeitslose über einen solchen Pkw nicht verfügt, dann ist ihm die jeweilige Beschäftigung nicht zumutbar (vgl. in diesem Zusammenhang zu § 9 Abs. 3 AlVG auch das hg. Erkenntnis vom 26. Jänner 2000, Zl. 98/08/0355; vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2002, Zl. 99/08/0104).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080157.X01Im RIS seit
05.12.2006