RS Vwgh 2006/10/25 2004/08/0046

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Veröffentlicht am 25.10.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
33 Bewertungsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BewG 1955 §30 Abs5;
BewG 1955 §30 Abs6;
BSVG §23 Abs1 Z3;
B-VG Art7;

Rechtssatz

Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Versicherten gegen § 23 Abs. 1 Z. 3 BSVG werden vom Verwaltungsgerichtshof nicht geteilt, weil die durch das Nebengewerbe ermöglichte Wertschöpfung über diejenige des bloßen Haltens von Nutztieren hinausgeht, sodass die Bildung einer gesonderten Beitragsgrundlage neben dem Versicherungswert nicht unsachlich ist, zumal diese Wertschöpfung bei der Bewertung des landwirtschaftlichen Betriebes, insbesondere seiner Tierhaltung, keine Berücksichtigung findet (vgl. § 30 Abs. 5 und 6 BewG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080046.X03

Im RIS seit

05.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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