Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BewG 1955 §30 Abs5;Rechtssatz
Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Versicherten gegen § 23 Abs. 1 Z. 3 BSVG werden vom Verwaltungsgerichtshof nicht geteilt, weil die durch das Nebengewerbe ermöglichte Wertschöpfung über diejenige des bloßen Haltens von Nutztieren hinausgeht, sodass die Bildung einer gesonderten Beitragsgrundlage neben dem Versicherungswert nicht unsachlich ist, zumal diese Wertschöpfung bei der Bewertung des landwirtschaftlichen Betriebes, insbesondere seiner Tierhaltung, keine Berücksichtigung findet (vgl. § 30 Abs. 5 und 6 BewG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080046.X03Im RIS seit
05.12.2006Zuletzt aktualisiert am
04.05.2011