RS Vwgh 2006/10/25 2005/15/0065

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Veröffentlicht am 25.10.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1;

Rechtssatz

Es ist auszuschließen, dass das Warenlager eines Tankstellen-Shops auch in Bezug auf einen Betriebszweig Autohandel die wesentliche Betriebsgrundlage darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005150065.X04

Im RIS seit

14.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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