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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
Es ist auszuschließen, dass das Warenlager eines Tankstellen-Shops auch in Bezug auf einen Betriebszweig Autohandel die wesentliche Betriebsgrundlage darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005150065.X04Im RIS seit
14.12.2006