RS Vwgh 2006/10/25 2006/15/0291

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.2006
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Index

E3L E09301000
E6J
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs2;
62005CJ0166 Heger VORAB;
ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1995 §1 Abs1 Z1;
UStG 1994 §3a Abs6;

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:2001/15/0037 B 31. März 2005 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62005CJ0166 7. September 2006

Rechtssatz

Im Urteil vom 7. September 2006, C-166/05, Heger Rudi GmbH, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften für Recht erkannt:

"Die Einräumung der Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Form einer entgeltlichen Übertragung von Fischereikarten stellt eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage dar."

Aus dieser Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften ergibt sich, dass einem Antrag auf Erstattung von Vorsteuern wegen im Inland ausgeführter Umsätze keine Folge gegeben werden kann.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62005CJ0166 Heger VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150291.X01

Im RIS seit

14.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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