Index
E3L E09301000Norm
31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs2;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:2001/15/0037 B 31. März 2005 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62005CJ0166 7. September 2006Rechtssatz
Im Urteil vom 7. September 2006, C-166/05, Heger Rudi GmbH, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften für Recht erkannt:
"Die Einräumung der Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Form einer entgeltlichen Übertragung von Fischereikarten stellt eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage dar."
Aus dieser Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften ergibt sich, dass einem Antrag auf Erstattung von Vorsteuern wegen im Inland ausgeführter Umsätze keine Folge gegeben werden kann.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62005CJ0166 Heger VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150291.X01Im RIS seit
14.12.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013