RS Vwgh 2006/10/25 2004/08/0256

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Veröffentlicht am 25.10.2006
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs4;

Rechtssatz

Die "Übernahme einer Gewerbeberechtigung" stellt keine Voraussetzung für die Bejahung einer Betriebsnachfolgehaftung dar. Auch das Vorliegen einer Betriebsanlagengenehmigung ist für die Betriebsnachfolgehaftung keine Voraussetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080256.X02

Im RIS seit

17.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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