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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67 Abs4;Rechtssatz
Die "Übernahme einer Gewerbeberechtigung" stellt keine Voraussetzung für die Bejahung einer Betriebsnachfolgehaftung dar. Auch das Vorliegen einer Betriebsanlagengenehmigung ist für die Betriebsnachfolgehaftung keine Voraussetzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080256.X02Im RIS seit
17.01.2007