RS Vwgh 2006/10/25 2005/15/0065

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Veröffentlicht am 25.10.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1;

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 14 Abs. 1 BAO knüpft an die Übereignung eines lebenden Unternehmens oder eines lebenden Betriebes an (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 19. Mai 2005, 2003/15/0117). Ein "gesondert geführter Betrieb" im Sinne des § 14 Abs. 1 BAO ist auch ein Teilbetrieb (vgl. Ritz, BAO³, § 14 Tz 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005150065.X01

Im RIS seit

14.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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