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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs3;Rechtssatz
Verweist der Bf in der an den VwGH gerichteten Beschwerdeergänzung auf das Vorbringen in der an den VfGH gerichteten "Stammbeschwerde", wird er insoweit dem diesbezüglichen Ergänzungsauftrag nicht gerecht, sodass nur auf die in dieser Ergänzung vorgetragenen Gründe einzugehen ist (Hinweis E 10.12.1990, 91/14/0163).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006020146.X01Im RIS seit
07.12.2006Zuletzt aktualisiert am
22.10.2013