RS Vwgh 2006/11/6 2005/09/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.2006
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/09/0115 E 25. Februar 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der in § 4 Abs. 6 Z. 1 AuslBG genannten Voraussetzung, dass der zuständige Regionalbeirat die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung einhellig befürwortet, handelt es sich um eine Tatbestandsvoraussetzung, die von der Behörde, die über den Antrag zu entscheiden hat, nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2002, Zl. 99/09/0139).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090100.X02

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten