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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/10/0064 E 20. Juni 1994 VwSlg 14072 A/1994 RS 8 (Hier: Dies gilt auch für den Gegenstand des Anbringens eines anwaltlich vertretenen Antragstellers.)Stammrechtssatz
Hat ein Anbringen einen unklaren oder einen nicht genügend bestimmten Inhalt, so hat die Behörde den Gegenstand des Anbringens von amtswegen zu ermitteln (Hinweis E 18.2.1991, 89/10/0188).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006090094.X01Im RIS seit
10.01.2007