RS Vwgh 2006/11/9 2006/07/0073

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Veröffentlicht am 09.11.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
14/01 Verwaltungsorganisation
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §29 Abs6;
AWG 2002;
VerpackV 1996 §11 Abs3;
VerpackV 1996;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 11 Abs 3 VerpackV 1996 schränkt die Freiheit des Systembetreibers bei der Tarifgestaltung ein. Mit der Verpflichtung, allgemein gültige Tarife vorzusehen, sind Preisnachlässe grundsätzlich unvereinbar. Eine Auflage betreffend das Verbot von Preisnachlässen ist am AWG 2002 und an der VerpackV 1996 zu messen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006070073.X11

Im RIS seit

01.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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