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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AWG 2002 §29 Abs6;Rechtssatz
§ 11 Abs 3 VerpackV 1996 schränkt die Freiheit des Systembetreibers bei der Tarifgestaltung ein. Mit der Verpflichtung, allgemein gültige Tarife vorzusehen, sind Preisnachlässe grundsätzlich unvereinbar. Eine Auflage betreffend das Verbot von Preisnachlässen ist am AWG 2002 und an der VerpackV 1996 zu messen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006070073.X11Im RIS seit
01.12.2006Zuletzt aktualisiert am
18.02.2016