Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Wie schon im Wort "ForstBESCHREIBUNG" zum Ausdruck kommt stellt diese Passage des Waldwirtschaftsplanes lediglich einen Teilaspekt der Beschreibung des vom Waldwirtschaftsplan umfassten Gebietes dar. Es handelt sich dabei um eine deskriptive Wiedergabe der Verhältnisse im Grundbuch bzw in dem das Regulierungsgebiet feststellenden Bescheid, ein eigenständiger normativer Charakter, etwa im Sinne eines damit verbundenen Eigentumsüberganges an die Agrargemeinschaft oder einer sonstigen Rechtsgestaltung, kommt ihr ebenso wenig zu wie eine rechtsfeststellende Wirkung. Eine gegen diesen Teil des Waldwirtschaftsplanes erhobene Berufung muss schon aus diesem Grund als unzulässig beurteilt werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONVoraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren BescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070123.X19Im RIS seit
04.12.2006Zuletzt aktualisiert am
12.12.2012