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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art18 Abs2;Rechtssatz
Bei den "Leitlinien für die Abwasserversickerung im Land Kärnten" handelt es sich um verwaltungsinterne Richtlinien, die nicht auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe stehen. Sie stellen daher für den Verwaltungsgerichtshof keine bindende Rechtsquelle dar, an welcher der angefochtene Bescheid zu messen wäre.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren ErlässeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006070047.X03Im RIS seit
30.11.2006Zuletzt aktualisiert am
24.08.2011