RS Vwgh 2006/11/9 2006/07/0047

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Veröffentlicht am 09.11.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art18 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Bei den "Leitlinien für die Abwasserversickerung im Land Kärnten" handelt es sich um verwaltungsinterne Richtlinien, die nicht auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe stehen. Sie stellen daher für den Verwaltungsgerichtshof keine bindende Rechtsquelle dar, an welcher der angefochtene Bescheid zu messen wäre.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006070047.X03

Im RIS seit

30.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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