Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AWG 2002 §17 impl;Rechtssatz
Für die Frage der Zulässigkeit einer Auflage ist entscheidend, ob die Voraussetzungen des § 29 Abs 6 AWG 2002, der die Vorschreibung von Auflagen regelt, gegeben sind. (Hier: Auflage " Nachweis Sammlung" konnte sich nicht auf § 17 AWG 2002 stützen und es findet sich nur der Hinweis, diese Auflage sei als Grundlage für die Kontrolle dafür erforderlich, ob die Abholung von Verpackungen bei den Anfallstellen auch tatsächlich und in ausreichendem Ausmaß erfolge. Diese Aussage hätte aber angesichts des Umstandes, dass die VerpackV 1996 Aufzeichnungs- und Meldevorschriften enthält, einer näheren Begründung bedurft. Eine solche hat die belBeh auf Grund ihrer unzutreffenden Auffassung, die Auflage könne sich auf § 11 Abs. 8 Z. 2 VerpackV 1996 stützen, unterlassen. Die Auflage erweist sich daher mangels ausreichender Begründung als rechtswidrig.)
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006070073.X10Im RIS seit
01.12.2006Zuletzt aktualisiert am
18.02.2016