RS Vwgh 2006/11/13 AW 2006/09/0052

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Veröffentlicht am 13.11.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG;
VwGG §30 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 2006/09/0053

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Ablehnung der Verlängerung einer erteilten Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG - Mit den angefochtenen Bescheiden wurden die für zwei Ausländer als "landwirtschaftliche Hilfsarbeiter" erteilten Beschäftigungsbewilligungen widerrufen, weil nach Darstellung der belangten Behörde beide nicht zu diesen Tätigkeiten, sondern als Bauarbeiter zu Maurerarbeiten herangezogen worden seien. Durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung könnten die bescheidmäßig widerrufenen Beschäftigungsbewilligungen nicht wieder in Kraft gesetzt werden. Der von den Beschwerdeführern angestrebte Erfolg einer Berechtigung zur Weiterbeschäftigung der genannten Ausländer bis zur Beendigung des Beschwerdeverfahrens könnte daher durch eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gar nicht herbeigeführt werden.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006090052.A01

Im RIS seit

19.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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