RS Vwgh 2006/11/14 2004/03/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;
EisenbahnG 1957 §36;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Bauwerber hat einen Anspruch darauf, dass die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung bei Vorliegen aller sonstiger Voraussetzungen mit der Auflage der Erlangung der Verfügungsgewalt über die Grundflächen vor Baubeginn erteilt wird (vgl das hg Erkenntnis vom 22. November 2005, Zl 2002/03/0185).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen Lifte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004030053.X05

Im RIS seit

04.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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