RS Vwgh 2006/11/14 2004/03/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.2006
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/03/0192 E 16. Oktober 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Soweit vom Beschwerdeführer die Wertminderung des ihm gehörenden Grundstückes geltend gemacht wird, hat die belangte Behörde dieses Vorbringen zutreffend gemäß § 35 Abs. 2 EisenbahnG auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Schlagworte

öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen Lifte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004030053.X06

Im RIS seit

04.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten