RS VwGH Erkenntnis 2006/11/14 2005/05/0108

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Veröffentlicht am 14.11.2006
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Rechtssatz

Im Erkenntnis vom 27. April 2004, Zl. 2003/05/0082, hat der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass § 16a Abs. 8 MeldeG dem § 78 Abs. 1 zweiter Satz AVG nicht derogiert hat. Gleiches gilt für § 18 Abs. 6 MeldeG. § 78 Abs. 1 zweiter Satz AVG enthält für Rechtsträger, die zur Vollziehung der Gesetze berufen sind, eine an die Sache anknüpfende spezielle Regelung.

Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete
Im RIS seit
05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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