RS Vwgh 2006/11/14 2004/05/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.2006
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs9;
BauO NÖ 1976 §62 Abs2;
BauRallg;
ROG NÖ 1976 §16 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Bauwerber beantragten die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung einer Spenglerei und Lackiererei. Laut den beigelegten Einreichplänen und der Baubeschreibung soll die bereits auf diesem Grundstück bestehende Kfz-Werkstätte samt Verkaufsraum im Norden erweitert werden. Auch jene Immissionen, welche - während des Abladevorganges der neugelieferten Kleinwagen für den gegenständlichen Betrieb - durch den laufenden Motor der LKWs verursacht werden, sind zu berücksichtigen. Diese stehen - im Unterschied zu jenen, welche durch die infolge eines Bauvorhabens geänderten Verkehrsverhältnisse entstehen (siehe das hg Erkenntnis vom 28. April 2006, Zl. 2005/05/0171) - in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb und seiner Tätigkeit.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004050162.X04

Im RIS seit

07.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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