RS Vwgh 2006/11/14 2004/03/0121

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Veröffentlicht am 14.11.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957 §35 Abs2;
EisenbahnG 1957 §35 Abs3;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Bei der von der Beschwerdeführerin im Absatz "Beschwerdegründe" geltend gemachten Verletzung ihrer Rechte auf richtige Anwendung von Bestimmungen des EisenbahnG ("Vermischung" der Absätze 2 und 3 des § 35 EisenbahnG), auf Einhaltung der Verfahrensvorschriften und gesetzmäßige Bescheidbegründung handelt es sich nicht um Beschwerdepunkte, sondern um Beschwerdegründe, die nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiellrechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechtes zielführend vorgebracht werden können (vgl. den Beschluss vom 12. September 2006, Zl. 2005/03/0226).

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004030121.X01

Im RIS seit

05.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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