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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;Rechtssatz
Bei der von der Beschwerdeführerin im Absatz "Beschwerdegründe" geltend gemachten Verletzung ihrer Rechte auf richtige Anwendung von Bestimmungen des EisenbahnG ("Vermischung" der Absätze 2 und 3 des § 35 EisenbahnG), auf Einhaltung der Verfahrensvorschriften und gesetzmäßige Bescheidbegründung handelt es sich nicht um Beschwerdepunkte, sondern um Beschwerdegründe, die nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiellrechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechtes zielführend vorgebracht werden können (vgl. den Beschluss vom 12. September 2006, Zl. 2005/03/0226).
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004030121.X01Im RIS seit
05.01.2007