Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der Verpflichtung zum Parteiengehör kann nicht dadurch entsprochen werden, dass die Partei an einer nicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens stattfindenden Sitzung - auch wenn bei dieser die in der Verwaltungssache tätigen Sachverständigen zugezogen gewesen sein sollten - teilnimmt.
Schlagworte
Allgemein Parteiengehör Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003030180.X02Im RIS seit
12.12.2006