RS Vwgh 2006/11/16 2003/14/0026

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Veröffentlicht am 16.11.2006
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §32 Abs1;
BewG 1955 §34;

Rechtssatz

Die vergleichende Bewertung nach § 34 Bewertungsgesetz besteht darin, dass die oft schwierige Ermittlung des gemäß § 32 Abs. 1 leg. cit. als Grundlage für die Feststellung des Ertragswertes maßgebenden erzielbaren Reinertrages gewissermaßen umgangen und an Hand äußerer Merkmale im Hinblick auf den Betrieb mit der Betriebszahl 100 und im Hinblick auf weitere Vergleichsbetriebe mehr oder weniger unmittelbar auf den Ertragswert des zu bewertenden Betriebes geschlossen wird (Twaroch/Wittmann/Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, § 34/Allgemeines).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003140026.X01

Im RIS seit

08.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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