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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §32 Abs1;Rechtssatz
Die vergleichende Bewertung nach § 34 Bewertungsgesetz besteht darin, dass die oft schwierige Ermittlung des gemäß § 32 Abs. 1 leg. cit. als Grundlage für die Feststellung des Ertragswertes maßgebenden erzielbaren Reinertrages gewissermaßen umgangen und an Hand äußerer Merkmale im Hinblick auf den Betrieb mit der Betriebszahl 100 und im Hinblick auf weitere Vergleichsbetriebe mehr oder weniger unmittelbar auf den Ertragswert des zu bewertenden Betriebes geschlossen wird (Twaroch/Wittmann/Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, § 34/Allgemeines).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003140026.X01Im RIS seit
08.12.2006