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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §4 Abs1;Rechtssatz
Selbst freiwillige Leistungen, die der Unternehmer im Rahmen des konkreten Leistungsaustausches erhält, zählen zum Entgelt. Entscheidend ist dabei, was der Abnehmer tatsächlich aufwendet (Hinweis Ruppe, UStG2, § 4 Tz 100f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005140129.X02Im RIS seit
06.12.2006Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011