RS Vwgh 2006/11/16 2005/14/0129

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Veröffentlicht am 16.11.2006
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §4 Abs1;

Rechtssatz

Selbst freiwillige Leistungen, die der Unternehmer im Rahmen des konkreten Leistungsaustausches erhält, zählen zum Entgelt. Entscheidend ist dabei, was der Abnehmer tatsächlich aufwendet (Hinweis Ruppe, UStG2, § 4 Tz 100f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005140129.X02

Im RIS seit

06.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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