RS Vwgh 2006/11/16 2006/14/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2006
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2006/14/0015 E 16. November 2006

Rechtssatz

Es ist Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (Hinweis E 30. September 1987, 87/13/0006).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006140014.X01

Im RIS seit

19.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten