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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2006/14/0015 E 16. November 2006Rechtssatz
Es ist Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (Hinweis E 30. September 1987, 87/13/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006140014.X01Im RIS seit
19.12.2006