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L22007 Landesbedienstete TirolNorm
ASVG §203 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/12/0221 E 13. September 2002 RS 2Stammrechtssatz
Das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) hängt zum einen von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab, die auf den Dienstunfall zurückgeführt werden (Bejahung der Kausalität), zum anderen von der Einschätzung der Auswirkung dieser als kausal "anerkannten" Folgeschäden (Einstufungsproblematik).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090138.X02Im RIS seit
12.12.2006Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010