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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/18/0567 E 5. September 2006 RS 1Stammrechtssatz
Ist nicht ersichtlich, dass die Aussage einer Zeugin von vornherein nicht geeignet ist, zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen, so stellt die begründungslose Unterlassung der Vernehmung dieser Zeugin einen relevanten Verfahrensmangel dar.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003210065.X01Im RIS seit
14.12.2006