RS Vwgh 2006/11/22 2004/15/0143

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Veröffentlicht am 22.11.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
EStG 1988 §16;

Rechtssatz

Werbungskosten sind grundsätzlich von Amts wegen zu berücksichtigen, wenngleich der Abgabepflichtige sie über Verlangen der Abgabenbehörde nach Art und Umfang nachzuweisen oder wenigstens glaubhaft zu machen hat (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 16 allgemein, Tz 4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004150143.X03

Im RIS seit

28.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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