RS Vwgh 2006/11/22 2003/15/0143

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Veröffentlicht am 22.11.2006
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1006;
ABGB §1029;
ABGB §1030;
ABGB §1031;

Rechtssatz

Eine Gattungsvollmacht beschreibt nur den Umfang einer Vollmacht (vgl. etwa Kletecka in Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I13, 209), nicht ihr Zustandekommen. Eine Anscheinsvollmacht kann auch darin bestehen, einem Dritten erkennen zu geben, früher Vollmacht erteilt zu haben (vgl. Kletecka, aaO, 206f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003150143.X02

Im RIS seit

08.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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