RS Vwgh 2006/11/22 2006/15/0033

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Veröffentlicht am 22.11.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs5;

Rechtssatz

Aus einer Betriebsunterbrechung allein kann nicht abgeleitet werden, es liege kein Betriebserwerb vor, weil eine tatsächliche Betriebsunterbrechung nicht notwendig darauf zurückzuführen sein muss, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen mangels entsprechenden Erwerbs erst angeschafft werden mussten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150033.X04

Im RIS seit

23.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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