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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AZG §10 Abs1;Rechtssatz
Soweit nach Ausschöpfung von nach dem Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit den einschlägigen Regelungen der kollektiven Rechtsgestaltung zulässigen Durchrechnungszeiträumen Überstundenguthaben verbleiben, sind diese nach dem Gesetz, d.h. einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Zuschläge abzurechnen (Hinweis in diesem Zusammenhang zB auf OGH 16.11.1988, 9 ObA 283/88).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080065.X01Im RIS seit
20.02.2007Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008