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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/15/0134 E 12. September 2002 VwSlg 7740 F/2002 RS 1Stammrechtssatz
Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme von Amts wegen wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (Hinweis E 14. Mai 1991, 90/14/0262).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003150141.X04Im RIS seit
05.01.2007Zuletzt aktualisiert am
24.11.2015