RS Vwgh 2006/11/23 2005/20/0477

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2006
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Asylwerber fallbezogen kein Bedrohungsszenario ins Treffen geführt hat, für das es eine naturwissenschaftlich unbedenkliche Erklärung geben und dem - ausgehend von einer Wahrunterstellung - als Ereignis mit einem möglichen realen Hintergrund bei der Beurteilung einer asylrelevanten Verfolgungsgefahr maßgebliche Bedeutung zugemessen werden könnte (ausführliche Begründung im E).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005200477.X01

Im RIS seit

01.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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