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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der Asylwerber fallbezogen kein Bedrohungsszenario ins Treffen geführt hat, für das es eine naturwissenschaftlich unbedenkliche Erklärung geben und dem - ausgehend von einer Wahrunterstellung - als Ereignis mit einem möglichen realen Hintergrund bei der Beurteilung einer asylrelevanten Verfolgungsgefahr maßgebliche Bedeutung zugemessen werden könnte (ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005200477.X01Im RIS seit
01.02.2007