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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/20/0246 E 17. Oktober 2006 RS 1Stammrechtssatz
Die Wirksamkeit eines Zustellvorganges ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen. (Hier: Die belBeh hätte dem Umstand Bedeutung zumessen müssen, dass der Asylwerber der Auskunft aus dem zentralen Melderegister zufolge an der Zustellanschrift als "obdachlos" gemeldet war (vgl. § 19a iVm § 1 Abs. 9 MeldeG 1991). Davon ausgehend hätte die belBeh Überlegungen dahin anzustellen gehabt, ob die Hinterlegung der Sendung bei dem für die Zustellanschrift zuständigen Postamt Zustellwirkung iSd § 17 ZustG entfalten konnte.)
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensbestimmungen BerufungsbehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005200438.X02Im RIS seit
29.01.2007