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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1994 §118 Abs3;Rechtssatz
Mit dem allgemeinen Hinweis, dass auch auf einer Mehrzahl von gleichzeitig betriebenen Baustellen ein Kontrollsystem bestanden habe und auch tatsächlich Kontrollen auf den Baustellen durchgeführt wurden, wird nicht die Existenz eines wirksamen Kontrollsystems dargetan (Hinweis E 23.5.2006, 2005/02/0248).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005020324.X01Im RIS seit
08.01.2007