RS Vwgh 2006/11/29 2003/13/0034

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Veröffentlicht am 29.11.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofes, Sachverhalte aus vorgelegten Verwaltungsakten zu entnehmen, welche von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid zusammenhängend festzustellen gewesen wären.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003130034.X06

Im RIS seit

16.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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