RS Vwgh 2006/11/29 2002/13/0176

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Veröffentlicht am 29.11.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §9;

Rechtssatz

Erst nach dem Bilanzstichtag gesetzte Schadenersatztatbestände eignen sich nicht als rechtliche Grundlage für die Bildung einer Rückstellung schon für diese Besteuerungsperiode (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 9, Tz 180, Stichwort Schadenersatzverpflichtung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130176.X02

Im RIS seit

15.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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