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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §9;Rechtssatz
Erst nach dem Bilanzstichtag gesetzte Schadenersatztatbestände eignen sich nicht als rechtliche Grundlage für die Bildung einer Rückstellung schon für diese Besteuerungsperiode (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 9, Tz 180, Stichwort Schadenersatzverpflichtung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130176.X02Im RIS seit
15.01.2007Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009