RS Vwgh 2006/11/29 2003/13/0065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs3 Z3;
EStG 1988 §23;

Rechtssatz

Eine Beteiligung kann zwar zum Betriebsvermögen eines Betriebes gehören, das Halten einer Beteiligung allein stellt aber noch keine gewerbliche Tätigkeit dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003130065.X03

Im RIS seit

15.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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