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41/02 AsylrechtNorm
FrPolG 2005 §20 Abs1 Z3;Rechtssatz
Fremde, die mit einem Reisevisum (Visum C) in das Bundesgebiet eingereist sind, sind nicht berechtigt, während ihres durch das Visum erlaubten Aufenthalts in Abweichung von § 21 Abs 1 NAG 2005 einen Erstantrag im Inland zu stellen bzw. die Entscheidung über einen (wenngleich im Ausland gestellten) Antrag über den Ablauf der Gültigkeit des Visums hinaus im Inland abzuwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006180341.X01Im RIS seit
08.01.2007Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009