RS Vwgh 2006/12/7 2004/07/0124

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Veröffentlicht am 07.12.2006
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12a;
WRG 1959 §21 Abs3;

Rechtssatz

Widerspricht eine bewilligte Wasserbenutzung im Wiederverleihungszeitpunkt dem Stand der Technik, dann steht dies allein schon einer Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes entgegen (Hinweis E 13. April 2000, 97/07/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070124.X04

Im RIS seit

08.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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