RS Vwgh 2006/12/7 2003/07/0052

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Veröffentlicht am 07.12.2006
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UMG 2001 §4 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0128 2003/07/0068

Rechtssatz

§ 4 Abs 2 UMG 2001 sieht die Einrichtung eines ständigen Zulassungskomitees "zur Beratung in allen Fragen der Zulassung und Aufsicht sowie der Bestellung der Sachverständigen" vor. Aus der im Gesetz vorgesehenen Beratungstätigkeit des ständigen Zulassungskomitees ergibt sich aber keine Ermächtigung zur Erlassung allgemein verbindlicher Regelungen in Bezug auf das Zulassungsverfahren und die in diesem Zusammenhang vorzulegenden Unterlagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003070052.X05

Im RIS seit

12.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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