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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
UMG 2001 §4 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0128 2003/07/0068Rechtssatz
§ 4 Abs 2 UMG 2001 sieht die Einrichtung eines ständigen Zulassungskomitees "zur Beratung in allen Fragen der Zulassung und Aufsicht sowie der Bestellung der Sachverständigen" vor. Aus der im Gesetz vorgesehenen Beratungstätigkeit des ständigen Zulassungskomitees ergibt sich aber keine Ermächtigung zur Erlassung allgemein verbindlicher Regelungen in Bezug auf das Zulassungsverfahren und die in diesem Zusammenhang vorzulegenden Unterlagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003070052.X05Im RIS seit
12.01.2007Zuletzt aktualisiert am
08.01.2014