RS Vwgh 2006/12/7 2004/07/0124

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Veröffentlicht am 07.12.2006
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12a;
WRG 1959 §21 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2

Stammrechtssatz

Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070124.X03

Im RIS seit

08.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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