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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0061 E 11. September 1997 RS 1Stammrechtssatz
Das Widerstreitverfahren nach § 109 WRG ist ein eigenes, vom Bewilligungsverfahren getrenntes Verfahren, welches mit Bescheid abzuschließen ist (Hinweis E 22.6.1962, 398, 417/60, VwSlg 5831 A/1962). Jedes vorzeitige Eintreten in das Bewilligungsverfahren wäre unzulässig. Die Entscheidung darüber, welchem Vorhaben der Vorzug gebührt, ist demnach eine Vorfrage für das Bewilligungsverfahren.
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006070031.X03Im RIS seit
08.01.2007Zuletzt aktualisiert am
28.04.2016