RS Vwgh 2006/12/14 2005/14/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk BRD 1955 Art10 Abs2 Z1;
EStG 1988 §25 Abs1 Z3 lita;
EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;
EStG 1988 §29 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0234 E 23. Oktober 1997 VwSlg 7230 F/1997 RS 4

Stammrechtssatz

Die Pensionsversicherung im Rahmen der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung ist grundsätzlich ein System der Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen, auch wenn einzelne Elemente der Freiwilligkeit im Bereich der Höherversicherung und Weiterversicherung gegeben sind. Eine ausländische Sozialversicherung entspricht daher jedenfalls nur dann einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung, wenn zumindest grundsätzlich eine Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005140099.X04

Im RIS seit

16.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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