Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk BRD 1955 Art10 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/15/0234 E 23. Oktober 1997 VwSlg 7230 F/1997 RS 4Stammrechtssatz
Die Pensionsversicherung im Rahmen der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung ist grundsätzlich ein System der Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen, auch wenn einzelne Elemente der Freiwilligkeit im Bereich der Höherversicherung und Weiterversicherung gegeben sind. Eine ausländische Sozialversicherung entspricht daher jedenfalls nur dann einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung, wenn zumindest grundsätzlich eine Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005140099.X04Im RIS seit
16.01.2007Zuletzt aktualisiert am
28.04.2016