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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk BRD 1955 Art10 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/15/0234 E 23. Oktober 1997 VwSlg 7230 F/1997 RS 2Stammrechtssatz
Der VwGH hat im E vom 27.4.1981, 2299/79, ausgesprochen, daß Altersrenten aus einer ausländischen Sozialversicherung wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 29 Z 1 EStG darstellen können. Sie können auch im Sinne des § 29 Z 1 EStG die Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern bilden - diesfalls sind sie erst nach Übersteigen des kapitalisierten Wertes steuerlich zu erfassen -, wenn sie auf Beitragsleistungen (Übertragung von Wirtschaftsgütern) beruhen und eine wechselseitige Leistungsbeziehung nach Art eines entgeltlichen Rechtsgeschäftes vorliegt. In einem solchen Fall kann der Erwerb eines Rentenanspruches einerseits und die Hingabe von Wirtschaftsgütern durch die Beitragszahlung andererseits in dem vom Gesetz geforderten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005140099.X02Im RIS seit
16.01.2007Zuletzt aktualisiert am
28.04.2016