RS Vwgh 2006/12/14 2005/14/0038

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Veröffentlicht am 14.12.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs6;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass das Gesetz von der Übertragung stiller Reserven auf das Gebäude sowie von der Veräußerung des Gebäudes spricht, zeigt auf, dass auf das einzelne Wirtschaftsgut "Gebäude" abgestellt ist. Bei Gebäuden stellt idR jede bautechnische Einheit (samt dem Boden, Hinweis E 18. Dezember 2001, 98/15/0019, und E 22. Oktober 2002, 98/14/0061, und Hofstätter/Reichel, § 4 Abs 1 EStG, Tz 56 und Tz 135 "Boden und Gebäude") ein einzelnes Wirtschaftgut dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005140038.X01

Im RIS seit

16.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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