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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs6;Rechtssatz
Der Umstand, dass das Gesetz von der Übertragung stiller Reserven auf das Gebäude sowie von der Veräußerung des Gebäudes spricht, zeigt auf, dass auf das einzelne Wirtschaftsgut "Gebäude" abgestellt ist. Bei Gebäuden stellt idR jede bautechnische Einheit (samt dem Boden, Hinweis E 18. Dezember 2001, 98/15/0019, und E 22. Oktober 2002, 98/14/0061, und Hofstätter/Reichel, § 4 Abs 1 EStG, Tz 56 und Tz 135 "Boden und Gebäude") ein einzelnes Wirtschaftgut dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005140038.X01Im RIS seit
16.01.2007Zuletzt aktualisiert am
02.03.2016