RS Vwgh 2006/12/14 2003/12/0160

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Veröffentlicht am 14.12.2006
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Index

L00301 Bezüge Bürgermeisterentschädigung Burgenland
24/01 Strafgesetzbuch
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20c Abs1 impl;
LBBG Bgld 2001 §31 Abs1;
StGB §27;
StGB §302 Abs1;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, die Dienstbehörde habe nicht berücksichtigt, dass dem Beamten die Rechtsfolge des § 27 StGB nachgesehen worden sei, übersieht der Beamte, dass für diese Nachsicht nur die Beurteilung maßgebend war, dass dieser als Beamter nicht untragbar sei. Daraus war aber für die Beantwortung der Frage nach der Leistung treuer Dienste im Dienstverhältnis nichts zu gewinnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003120160.X04

Im RIS seit

05.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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