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L00301 Bezüge Bürgermeisterentschädigung BurgenlandNorm
GehG 1956 §20c Abs1 impl;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, die Dienstbehörde habe nicht berücksichtigt, dass dem Beamten die Rechtsfolge des § 27 StGB nachgesehen worden sei, übersieht der Beamte, dass für diese Nachsicht nur die Beurteilung maßgebend war, dass dieser als Beamter nicht untragbar sei. Daraus war aber für die Beantwortung der Frage nach der Leistung treuer Dienste im Dienstverhältnis nichts zu gewinnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003120160.X04Im RIS seit
05.02.2007Zuletzt aktualisiert am
26.03.2012