RS Vwgh 2006/12/14 2003/18/0319

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

FrG 1997 §38 Abs1 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §10 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0462 E 31. März 2004 RS 3 (hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung, ob die Staatsbürgerschaft iSd § 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997 hätte verliehen werden können, ist die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 StbG 1985 zu prüfen. Dabei können die vor dem Zeitpunkt iSd § 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997 liegenden Verhaltensweisen des Fremden einen Umstand darstellen, der der Verleihung der Staatsbürgerschaft zu diesem Zeitpunkt gemäß § 10 Abs. 1 Z. 6 StbG 1985 entgegengestanden wäre (Hinweis E 20.2.2001, 2000/18/0003). Diesfalls würde § 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997 die Verhängung eines - ausschließlich auf nach diesem Zeitpunkt eingetretene Umstände gestützten - Aufenthaltsverbotes nicht hindern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003180319.X03

Im RIS seit

10.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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