Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrG 1997 §38 Abs1 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/18/0462 E 31. März 2004 RS 3 (hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung, ob die Staatsbürgerschaft iSd § 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997 hätte verliehen werden können, ist die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 StbG 1985 zu prüfen. Dabei können die vor dem Zeitpunkt iSd § 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997 liegenden Verhaltensweisen des Fremden einen Umstand darstellen, der der Verleihung der Staatsbürgerschaft zu diesem Zeitpunkt gemäß § 10 Abs. 1 Z. 6 StbG 1985 entgegengestanden wäre (Hinweis E 20.2.2001, 2000/18/0003). Diesfalls würde § 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997 die Verhängung eines - ausschließlich auf nach diesem Zeitpunkt eingetretene Umstände gestützten - Aufenthaltsverbotes nicht hindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003180319.X03Im RIS seit
10.01.2007