RS Vwgh 2006/12/14 2005/14/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2006
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z4 litf;
EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0234 E 23. Oktober 1997 VwSlg 7230 F/1997 RS 7

Stammrechtssatz

Die Beurteilung, ob das im § 25 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 geforderte Entsprechen einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung gegeben ist, erfordert Feststellungen in der Richtung, ob die geleisteten ausländischen Versicherungsbeiträge ihrer Art nach aufgrund der in den Streitjahren geltenden Rechtslage (EStG 1988) in voller Höhe einkommensmindernd berücksichtigt werden könnten (§ 16 Abs 1 Z 4 lit f EStG). Es kommt jedoch nicht darauf an, ob die Beiträge in den Jahren der Beitragszahlung tatsächlich einkommensmindernd zu berücksichtigen waren oder berücksichtigt worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005140099.X07

Im RIS seit

16.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten