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L00301 Bezüge Bürgermeisterentschädigung BurgenlandNorm
GehG 1956 §20c Abs1 impl;Rechtssatz
§ 31 Abs. 1 Bgld LBBG 2001 verlangt - ebenso wie § 20c Abs. 1 GehG - als Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung neben der Vollendung bestimmter Dienstzeiten die Leistung "treuer Dienste". Die Leistung treuer Dienst gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten des Beamten (§ 45 Abs. 1 Bgld LBDG 1997). Bei der Untersuchung, ob der Beamte solche treuen Dienste erbracht hat, sind der gesamte in Betracht kommende Zeitraum und nicht nur Teile davon zu überprüfen und allenfalls gegeneinander abzuwägen (vgl. das zu § 20c Abs. 1 GehG ergangene hg. Erkenntnis vom 16. März 2005, Zl. 2003/12/0189).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003120160.X01Im RIS seit
05.02.2007Zuletzt aktualisiert am
26.03.2012