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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 1997 §25 Abs2 idF 2003/I/101;Rechtssatz
Die Zuweisung eines minderjährigen Asylwerbers an eine Betreuungsstelle erfordert einerseits eine - wenn auch nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht formgebundene - Entscheidung der Asylbehörde und muss andererseits - nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit wegen des an die Zuweisung gebundenen Überganges der gesetzlichen Vertretungsmacht vom Rechtsberater in der Erstaufnahmestelle auf den örtlich zuständigen Jugendwohlfahrtsträger - in den Akten der Asylbehörde auch entsprechend dokumentiert sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006010123.X01Im RIS seit
31.01.2007Zuletzt aktualisiert am
16.03.2011