Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;Rechtssatz
Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 25 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen. Das Gesetz sieht nicht vor, dass derartige Pensionseinkünfte nur mit einem bestimmten Anteil zu erfassen wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005140099.X03Im RIS seit
16.01.2007Zuletzt aktualisiert am
28.04.2016